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Nach Führerscheinentzug ist Ihre Fahrberechtigung erstmal erloschen. Ab jetzt
kommt auf Sie eine Sperrfrist zu. Allerdings, ob Sie nach der Sperrzeit den
Führerschein wiederbekommen, entscheidet die Führerscheinstelle. Diese
überprüft erstmal, ob Sie geistig und körperlich fähig sind ein Fahrzeug wieder
fahren zu dürfen. Im Zweifelsfall kann die Behörde für Sie eine MPU anfordern.
Diese wird von akkreditierten (staatlich anerkannten) Begutachtungsstellen für
Fahreignung BfF durchgeführt.
Sie müssen zur MPU?
Wie ist es dazu gekommen? Wie haben Sie Ihren Führerschein verloren?
Sind Sie etwa zu schell gefahren? oder ist bei Ihnen Alkohol- oder Drogenkonsum
am Steuer festgestellt worden? Finden Sie, dass Sie zu Unrecht mit einer MPU
bestraft worden sind?
In welchen Fällen muss ich zur MPU?
MPU Prüfung – aus Fehlern lernen
Eine MPU soll Ihnen Augen öffnen und Sie darauf aufmerksam machen was und warum
Sie falsch gemacht haben. Sie müssen auch dem Gutachter klar machen und erklären
was wann und warum Sie seit diesen Verstößen an Ihrem Verhalten und
Einstellungen geändert haben. Was Sie dafür gemacht haben (Einzeltherapie,
Gruppentherapie, Entzugskur etc.). Darüber hinaus sollten Sie klare feste Ziele
setzen, was Sie in Zukunft besser machen wollen. Das Sie aus eigenen Fehlern
gelernt haben und Ihr Verhalten künftig stabil ändern werden.
Ganz wichtig seinen Sie offen und sprechen Sie über alles. Wenn Sie sich wehren
die Wahrheit zu sagen, kann das negative Folgen auf Ihr Gutachten haben.
Haben Sie MPU positiv bestanden.
Nachdem das Gutachten von der anerkannten Stelle ausgestellt wurde, wird das
Ergebnis Ihnen mündlich mitgeteilt. Die Führerscheinstelle in Ihrer Stadt wird
die Entscheidung treffen und die Fahrerlaubnis gegebenenfalls erneut erteilen.
MPU nicht bestanden was nun?
Sie sollten erneut eine MPU antreten. Allerdings in aller Ruhe.
Als erstes sorgen Sie dafür dass das negative MPU-Gutachten nicht an Ihre
Führerscheinstelle ankommt. Versuchen Sie auf jeden Fall beide Ausfertigungen
des Gutachtens zu erhalten. Denn wenn dieses Gutachten bei Ihrer
Führerscheinstelle abgekommen ist, wird es dort in Ihrer Akte 10 Jahre lang
aufbewahrt. Wenn Sie kein positives MPU-Gutachten bei Ihrer Führerscheinstelle
vorlegen können, müssen Sie dort nur einen Antrag auf Fristverlängerung
stellen. Der Antrag braucht nicht begründet werden. Das ist wichtig, weil Sie
sonst wieder Antragsgebühr bezahlen müssten.
Lesen Sie Ihr negatives Gutachten genau durch. Dort steht genau warum Sie die
MPU nicht bestanden haben und aus welchem Grund Sie durchgefallen sind. Falls
Sie nicht verstehen können, sollten Sie den Rat eines Verkehrspsychologen
aufsuchen. Am Ende eines Gutachtens steht meistens die Empfehlungen des
Gutachters was Sie tun sollten, bevor Sie wieder eine MPU antreten. Je nach dem
könnte dies eine weitere verkehrspsychologische Beratung, Abstinenznachweis
oder vielleicht eine Verkehrstherapie und MPU-Vorbereitung sein. Verlieren Sie
nicht die Geduld. Bevor Sie erneut MPU starten, sollten Sie die Empfehlungen
des MPU-Gutachters beherzigen. Zudem müssen Sie bei jeder MPU die Gebühr erneut
und in voller Höhe zahlen.
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