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Eine MPU ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird dann von
der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn die Fahreignung eines
Verkehrsteilnehmers in Frage gestellt wird. Dies können geistige oder
körperliche Gründe sein, die auffällig im Straßenverkehr geworden ist.
Der Grund für die Anordnung einer MPU sind meistens die erheblichen
Verkehrsdelikte im Straßenverkehr.
Kurz gefasst eine angeordnete MPU begutachtet den Zustand bzw. die Fahreignung
eines Verkehrsteilnehmers. Statistisch gesehen die meisten Delikte beziehen
sich der Reihe nach auf Alkohol- und Drogenkonsum gefolgt von Raserei und
Drängelei auf den Straßen.
Kurze Geschichte zur MPU
Den MPU Test gibt es in Deutschland seit 1954. Dieser wird von akkreditieren
Gutachterstellen durchgeführt. Dazu gehört z.B. die BASt (die Bundesanstalt
für Straßenwesen). Neben staatlichen gibt es auch viele private
Begutachterstellen wie der TÜV oder Dekra, die den Kandidaten auf die MPU-
Prüfung vorbereiten. Diese bieten oft viele kostenlose erste Infokurse an.
Die akkreditierten Begutachtungsstellen stellen ein Gutachten aus, das von
jeder deutschen Fahrerlaubnisbehörde anerkannt wird.
Rechtliches zur MPU
Die MPU ist im Gesetz verankert. Eine Anordnung einer Medizinischer-
Psychologischen Untersuchung ist im §2 sowie §3 des Straßenveordnungsgesetzes
(StVG) festgelegt.
Diese besagt, dass:
“ Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des
Bewerbers begründen,
so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten
oder Zeugnis eines
Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten
Begutachtungsstelle für Fahreignung
oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer
angemessenen Frist beibringt.“
Quelle: Straßenverkehrsgesetz (StVG) http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/
Also eine MPU kann dann angeordnet werden, wenn an dem körperlichen, geistigen
oder psychischen Zustand des Kraftfahrers anzuzweifeln ist oder bei
schwerwiegenden oder wiederkehrenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht der
Betroffene verstoßen hat.
Die Anordnung einer MPU kann in folgenden Fällen erfolgen:
Wenn der Verkehrssünder unter Alkohol- (meist ab 1,6 Promille) Dies sind
immerhin 1/3 der Betroffenen, Drogen- oder Medikamenteneinfuß das Auto
gefahren hat. Außerdem auch bei denjenigen, die 18 Punkte im Verkehrsregister
oder andere Straftaten aufweisen.
Die MPU setzt sich and drei Teilen zusammen. Der erste Teil ist ein
Leistungstest. Dieser läuft meistens auf einem Computersimulator und soll die
Wahrnehmung, Reaktion und Konzentration unter Beweis stellen. Danach folgt eine
ärztliche Untersuchung. Dabei erfolgt bei Alkohol- bzw. Drogendelikten eine
Blutentnahme und Haarprobe für Drogenscreening. Dann folgt ein Seh- und
Gleichgewichtstest. Erst dach folgt der wichtigste Teil einer MPU-Prüfung, mit
der meisten Durchfallquote – das Psychologengespräch.
Dieser Teil dauert ca. 45-60 Minuten. Dabei werden viele fachliche und
detaillierte Fragen z.B. zu Ihrem Lebensstil und Ihren Alkohol- bzw.
Drogenproblemen oder Fahrverhalten gestellt. Kommen Sie daher vorbereitet zum
Gespräch. In diesem Gespräch wird detailliert auf die Delikte eingegangen. Der
MPU-Teilnehmer soll genau schildern, wie es zu diesem Straßendelikt gekommen
ist. Je nach Fall ob das Alkohol- oder Drogenkonsum bzw. in folge der Raserei
gewesen ist. Das ist ein wichtiger Moment sich an die Details zu erinnern,
genau den ganzen Vorgang noch einmal „durchzuleben“ und zu schildern. Der
Betroffene soll seinen Verstoß unter psychologischen und verkehrssicheren
Aspekt zu analysieren. Sie müssen mit solchen Fragen wie: die getrunkene Menge
an Alkohol etc. Das ist ein wichtiger Moment seien Sie ehrlich. Reden Sie
offen über Ihre Suchtprobleme. Sagen Sie die Wahrheit!
Zeigen Sie Ihre Eigeninitiative: dass Sie wirklich gegen Ihre Probleme
unternehmen (Gruppen- oder Einzeltherapie, Entziehungskur etc.) Doch seien Sie auf
der Hut. Kommen Sie zur MPU-Prüfung vorbereitet. Denn falsche Antworten können
Ihre Chance den Führerschein wiederzuerlangen zur Nichte machen.
Überlegen Sie auch nicht zu lange mit der Beantwortung der Fragen. Sie müssen
sich wirklich im Klaren sein, warum Sie hier sind. Warum man die Behörde für
Sie eine MPU angeordnet hat. Wenn Sie Ihre Drogen- oder Alkoholprobleme
leugnen, kann Ihnen nicht geholfen werden. Die Ehrlichkeit von Anfang an ist
das A und O jeder Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
MPU Beratung in Köln & Hannover
Kreuzgasse 2-4
50667 Köln
Tel: 0221 272 58 968
Web: www.bfk-mpu.de
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